DSI Glossar
- Doppik
- Art des Ausdrucks: Definition
- Ausdruck: Doppik
- Alternativen: -
- Ersetzt durch: -
- Kurzbeschreibung: Abkürzung für doppelte Buchführung in Konten.
- Ausführliche Beschreibung:
Abkürzung für doppelte Buchführung in Konten. Begriff für das kaufmännische Rechnungswesen insgesamt aber insbesondere im Beriech der kommunalen Verwaltung. Die Doppik ermittelt das Jahresergebnis (kaufmännisch: Erfolg) auf zweifache Weise, zum einen durch die Bilanz und zum anderen durch die Gesamtergebnisrechnung (kaufmännisch: Gewinn- und Verlustrechnung). Da im Rahmen der Doppik jeder Geschäftsvorfall doppelt gebucht wird, zuerst im Soll und danach im Haben, ist eine indirekte Kontrollfunktion vorhanden, welche die Buchungssicherheit erhöht. In Abgrenzung zu der in der Privatwirtschaft üblichen doppelten Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird bei der in der öffentlichen Verwaltung praktizierten Doppik ein so genanntes 3-Komponenten-Modell verwendet. Dieses umfasst die Vermögensrechnung (entspricht der Bilanz), Ergebnisrechnung (entspricht der GuV) und Finanzrechnung (entspricht vereinfacht der klassischen kameralen Rechnung), die durch ein viertes Modul - der Kosten- und Leistungsrechnung - zu einem 4-Komponenten-Modell ergänzt werden kann (Integrierte Verbundrechnung).
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